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I. Tarifrecht Eingruppierung – Leiter einer staatlich anerkannten Lehranstalt für medizinische Berufe – entsprechende Tätigkeit

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 11

Dokument
570918
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 11
Erschienen: 2026-01-15 10:37:38
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Eine Lehrkraft an einer staatlich anerkannten Lehranstalt für medizinische Berufe iSd. Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 kann in der Funktion des Schulleiters eine Vergütung nach Entgeltgruppe 15 TVöD/VKA beanspruchen (Rn. 16). 2. Die Lehrund Leitungstätigkeiten bilden in der Regel einen einheitlichen Arbeitsvorgang. Von getrennten Arbeitsvorgängen kann nur dann ausgegangen werden, wenn sie von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind (Rn. 22 ff. ).

Schlagworte

Tarifrecht Eingruppierung Lehranstalt medizinische Berufe Schulleiter Entgeltgruppe TVöD Vergütung Lehrtätigkeit Hochschulabschluss Ergotherapie Arbeitsvorgang Labor Education Employment Occupational Health