II. Allgemeines Arbeitsrecht Mutterschutzlohn – Zuschuss zum Mutterschaftsgeld – Referenzzeitraum
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Bei Berechnung des Anspruchs auf Mutterschutzlohn ist für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts grundsätzlich der gesetzliche Referenzzeitraum von drei Monaten vor dem Eintritt der Schwangerschaft nach § 18 Satz 2 MuSchG zugrunde zu legen. Nur wenn dieser Bezugszeitraum ausnahmsweise nicht geeignet ist, den Durchschnittsverdienst der Frau abzubilden – etwa, weil ihr Arbeitsverdienst in außergewöhnlichem Umfang monatlich schwankt – . kann § 18 Satz 2 MuSchG extensiv dahingehend auszulegen sein, dass für die Berechnung des Mutterschutzlohns ein längerer Referenzzeitraum zugrun…