Abmahnung und Direktionsrecht bei nicht erwiesener Pflichtverletzung
Litty, B. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Das Weisungsund Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers näher zu bestimmen. Es umfasst insbesondere die Festlegung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen, soweit diese nicht durch den Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Arbeitgeber können dabei recht frei entscheiden, wie sie auf Konfliktlagen unter Belegschaftsmitgliedern reagieren wollen.