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Abmahnung und Direktionsrecht bei nicht erwiesener Pflichtverletzung

Litty, B. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 7

Dokument
570924
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
Litty, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 7
Erschienen: 2026-01-15 10:37:39
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Einleitung Das Weisungsund Direktionsrecht des Arbeitgebers gemäß § 106 GewO ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und ermöglicht es dem Arbeitgeber, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers näher zu bestimmen. Es umfasst insbesondere die Festlegung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen, soweit diese nicht durch den Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Arbeitgeber können dabei recht frei entscheiden, wie sie auf Konfliktlagen unter Belegschaftsmitgliedern reagieren wollen.

Schlagworte

Abmahnung Direktionsrecht Pflichtverletzung Arbeitsverhältnis Arbeitgeber Arbeitnehmer sexuelle Belästigung Umsetzung Beweislast Tarifvertrag Homeoffice Konfliktlage Employment Labor Law Workload Sexual Harassment