CareLit Fachartikel

Verkehrssicherung bei der feuchten Reinigung eines Krankenhausflures

N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 1-2 · S. 34 bis 36

Dokument
571034
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1-2 / 2026
Jahrgang 24
Seiten
34 bis 36
Erschienen: 2026-01-22 02:01:51
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Bei der feuchten Reinigung von zugänglichen Fußböden, sind zur Verkehrssicherung Vorkehrungen zu treffen, um auf die Feuchtigkeit oder Nässe und die damit einhergehende Rutschgefahr hinzuweisen, etwa durch das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder. Erforderlich ist dies aber nur dort, wo sich Personen ansonsten nicht ohne Weiteres auf den Beginn der Rutschgefahr einstellen können, insbesondere bei jedem Zugang, an dem die gewischte Fläche beginnt. Demgegenüber ist es aber nicht geboten und zumutbar, den gewischten Bereich darüber hinaus ständig, etwa durch Hinweisschilder in kurzen Abständen, zu kennzeichnen

Schlagworte

Verkehrssicherung feuchte Reinigung Krankenhausflur Rutschgefahr Schadensersatz Schmerzensgeld Haftung Reinigungspersonal Unfall Rechtsstreit Accident Prevention Hospital Environment Liability Legal Liability Personal Injury Risk Assessment