Verkehrssicherung bei der feuchten Reinigung eines Krankenhausflures
N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 1-2 · S. 34 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der feuchten Reinigung von zugänglichen Fußböden, sind zur Verkehrssicherung Vorkehrungen zu treffen, um auf die Feuchtigkeit oder Nässe und die damit einhergehende Rutschgefahr hinzuweisen, etwa durch das Aufstellen entsprechender Hinweisschilder. Erforderlich ist dies aber nur dort, wo sich Personen ansonsten nicht ohne Weiteres auf den Beginn der Rutschgefahr einstellen können, insbesondere bei jedem Zugang, an dem die gewischte Fläche beginnt. Demgegenüber ist es aber nicht geboten und zumutbar, den gewischten Bereich darüber hinaus ständig, etwa durch Hinweisschilder in kurzen Abständen, zu kennzeichnen