CareLit Fachartikel
Überstundenzuschläge: Werden Teilzeitkräfte hier diskriminiert?
Sausen, P. · Altenheim · 2026 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
571141
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BAG stärkt die Rechte von Teilzeitkräften. Zuschläge für Mehrarbeit dürfen nicht erst ab der Vollzeitgrenze gelten. Das heißt: Dienstplanung, Arbeitszeiterfassung und Personalkosten müssen neu gedacht werden.
Schlagworte
Überstundenzuschläge
Teilzeitkräfte
Diskriminierung
Bundesarbeitsgericht
Tarifvertrag
Arbeitsrecht
Mehrarbeit
Pro-rata-temporis-Grundsatz
Discrimination
Employment
Labor Law
Part-Time Employment
Wage Differentials
Work Hours
Altenheim