CareLit Fachartikel

Es besteht ein Eigeninteresse des Arbeitnehmers, seine Gesundheit zu erhalten.

Sausen, P. · Altenpflege · 2026 · Heft 2 · S. 16

Dokument
571297
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 50
Seiten
16
Erschienen: 2026-02-03 08:36:22
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein sorgt für Aufsehen in der Pflege: Wer sich tätowieren lässt, riskiert bei Komplikationen die Lohnfortzahlung.

Schlagworte

Eigeninteresse Gesundheit Entgeltfortzahlung Arbeitsunfähigkeit Tätowierung Komplikationen Verschulden Pflege Arbeitsrecht Entzündung Health Employment Tattooing Complications Work Legal Liability