CareLit Fachartikel
Es besteht ein Eigeninteresse des Arbeitnehmers, seine Gesundheit zu erhalten.
Sausen, P. · Altenpflege · 2026 · Heft 2 · S. 16
Dokument
571297
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein sorgt für Aufsehen in der Pflege: Wer sich tätowieren lässt, riskiert bei Komplikationen die Lohnfortzahlung.
Schlagworte
Eigeninteresse
Gesundheit
Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähigkeit
Tätowierung
Komplikationen
Verschulden
Pflege
Arbeitsrecht
Entzündung
Health
Employment
Tattooing
Complications
Work
Legal Liability