CareLit Fachartikel
Zur Rücknahme einer Ausnahmegenehmigung für die Erbeinsetzung eines Heim oder Hospizträgers
Prof. Roßbruch, R. · PflegeRecht · 2026 · Heft 1 · S. 28 bis 33
Dokument
571654
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Erlangt ein Heimoder Hospiz träger Kenntnis von einer testa mentarischen Zuwendung eines Bewohners, gilt die Zuwendung bereits als »gewährt« i. S. d. § 12 Abs. 1 WTG a. F. (jetzt § 18 Abs. 1 WTG n. F. ); nur ein sog. stilles Testament bleibt wirksam.
Schlagworte
Ausnahmegenehmigung
Erbeinsetzung
Heimträger
Hospizträger
Entgeltfortzahlung
Arbeitsrecht
Testament
Rücknahme
Zuwendung
Rechtswidrigkeit
Testierfreiheit
Legal Capacity
Testamentary Capacity
Health Care Facilities
Hospice Care
Employment Law