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Zum Schmerzensgeld – Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 104 GG; § 1906 BGB a. F.

Niedenzu, S. · BtPrax · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 5

Dokument
571674
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
Niedenzu, S.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 5
Erschienen: 2026-02-10 10:02:11
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Fixierungsmaßnahmen ohne eine betreuungsgerichtliche Genehmigung sind auch dann rechtswidrig, wenn die Bevollmächtigte diesen zustimmt. Dabei erscheint ein Schmerzensgeld des Betroffenen gegen die Klinik von 1. 000, 00 EUR als angemessen, aber auch als ausreichend. Es wird einerseits berücksichtigt, dass der Betroffene über einen Zeitraum von 14 Tagen immer wieder fixiert worden ist, ohne dass sich innerhalb einer vertretbaren Zeit um einen Genehmigungsbeschluss des Betreuungsgerichts bemüht worden ist bzw. die Bevollmächtigte nicht darum gebeten worden ist, eine richterliche Genehmigung zu beantragen, andererse…

Schlagworte

Schmerzensgeld Fixierung Betreuungsrecht Genehmigung Freiheitsentziehung Krankenhaus Grundrechte Patientenrechte Pain Compensation Restraint Guardianship Authorization Deprivation of Liberty Hospitalization Patient Rights BtPrax