CareLit Fachartikel
Zur Registrierung – §§ 23 Abs. 2 Nr. 4, 27 Abs. 1 Nr. 1 BtOG
N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 4
Dokument
571677
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 27 Abs. 1 BtOG sieht kein gestuftes, gesetzlich geregeltes Sanktionssystem vor, das neben dem Widerruf mildere Maßnahme bestimmt, sodann die Behörde bezüglich des Widerrufs der Registrierung kein Ermessen hat, wenn sie einen Widerrufsgrund festgestellt hat. 2. Die Verschuldung stellt solch einen Grund dar, wobei unerheblich ist, ob die Verschuldung im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit entstanden ist oder im privaten Bereich
Schlagworte
Registrierung
Widerruf
Verschuldung
Betreuer
BtOG
Insolvenz
Zuverlässigkeit
Vermögensverhältnisse
öffentliche Sicherheit
Berufsfreiheit
Sanktionssystem
Betreuungsrecht
Legal Capacity
Guardianship
Bankruptcy
Debt