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Zur Betreuerauswahl – §§ 1816 Abs. 2 und Abs. 5, 1817 Abs. 4 BGB

N.N. · BtPrax · 2026 · Heft 1 · S. 1 bis 3

Dokument
571680
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 35
Seiten
1 bis 3
Erschienen: 2026-02-10 10:02:12
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Kriterien des § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB gelten auch für die Auswahl eines Verhinderungsbetreuers nach § 1817 Abs. 4 BGB. 2. Ein Elternteil des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, ist bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen und kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Elternteils entgegenstehen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 1. März 2023 – XII ZB 285/22 – BtPrax 2023, 148)

Schlagworte

Betreuerauswahl Elternteil Verhinderungsbetreuer geistige Behinderung persönliche Bindungen Wohl des Betreuten Guardianship Mental Disorders Decision Making Family Relations Legal Capacity Adult Guardianship BtPrax