CareLit Fachartikel
Rechtsprechung Im Reisekostenrecht beträgt die „geringe Entfernung“ höchstens zwei Kilometer
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 2
Dokument
571836
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende „geringe Entfernung“ zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, beträgt höchstens zwei Kilometer und ist nach der Straßenentfernung zu bemessen. Das hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden.
Schlagworte
Reisekostenrecht
geringe Entfernung
Tagegeld
Verpflegungsmehraufwand
Dienstreise
Bundesverwaltungsgericht
Travel Costs
Allowances
Administrative Law
Public Administration
Legal Decision Making
Employment Law
Zeitschrift für Tarifrecht