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Rechtsprechung Im Reisekostenrecht beträgt die „geringe Entfernung“ höchstens zwei Kilometer

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 2

Dokument
571836
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2026-02-17 01:39:11
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die eine Gewährung von Tagegeld als Ersatz von Mehraufwendungen für Verpflegung aus Anlass einer Dienstreise ausschließende „geringe Entfernung“ zwischen der Dienststätte oder Wohnung des Dienstreisenden und dem Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird, beträgt höchstens zwei Kilometer und ist nach der Straßenentfernung zu bemessen. Das hat das BVerwG in Leipzig heute entschieden.

Schlagworte

Reisekostenrecht geringe Entfernung Tagegeld Verpflegungsmehraufwand Dienstreise Bundesverwaltungsgericht Travel Costs Allowances Administrative Law Public Administration Legal Decision Making Employment Law Zeitschrift für Tarifrecht