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I. Tarifrecht Sonderzahlung Inflationsausgleich 2023 – TV-Inflationsausgleich – öffentlicher Dienst – Elternzeit

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 10

Dokument
571837
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 40
Seiten
1 bis 10
Erschienen: 2026-02-17 01:39:12
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Ein Entgeltanspruch für den Monat Juni 2023 ist von den Tarifvertragsparteien nicht zur Anspruchsvoraussetzung für einen Inflationsausgleich 2023 erhoben. Insoweit ist der Wortlaut der in § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich enthaltenen Regelung eindeutig. Bei der Festlegung, dass die Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 gezahlt wird, handelt es sich bereits nach dem Wortlaut um eine reine Fälligkeitsbestimmung.

Schlagworte

Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Arbeit Arbeitsleistung Schwangerschaft Zeitschrift für Tarifrecht