II. Allgemeines Arbeitsrecht Befristung eines zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt bezuschussten Arbeitsverhältnisses
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 2 · S. 1 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG betrifft jegliche Befristungen von Arbeitsverträgen, auch solche aufgrund der Vorschrift des § 16i Abs. 8 SGB II (Rn. 16). 2. Nach § 16i Abs. 8 SGB II ist die Befristung eines Arbeitsvertrags mit einer zugewiesenen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person im Sinn von § 16i Abs. 3 SGB II bis zu einer Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt nach § 16i Abs. 1 SGB II gewährt wird. Es handelt sich um einen Sonderbefristungstatbestand (Rn. 26), dem keine unionsrechtliche…