CareLit Fachartikel
Wer „haftet", wenn im PiT etwas falsch beantragt oder ausgefüllt wird?
N.N. · Behinderung und Recht · 2026 · Heft 1 · S. 13 bis 14
Dokument
571903
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wir nutzen in Hessen den PiT (Personen zentriertes integriertes Teilhabeplaninstru ment) als Bedarfsermittlungsinstrument. Das Ausfüllen ist aufwendig und erfor dert Zusammenarbeit zwischen Leistungs berechtigtem, Angehörigen und Einrich tung. Nun fragen sich meine Mitarbeiter: Wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn etwas falsch eingetragen wird und deshalb Leistungen fehlen? Haften wir als Einrichtung?
Schlagworte
Haftung
Eingliederungshilfe
PiT
Teilhabe
Verantwortung
Pflegebedarf
Arbeitsmarkt
Inklusion
soziale Teilhabe
Widerspruch
Behinderung
Dokumentation
Disability Services
Social Inclusion
Social Welfare
Legal Liability