CareLit Fachartikel

Wer „haftet", wenn im PiT etwas falsch beantragt oder ausgefüllt wird?

N.N. · Behinderung und Recht · 2026 · Heft 1 · S. 13 bis 14

Dokument
571903
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behinderung und Recht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 65
Seiten
13 bis 14
Erschienen: 2026-02-24 01:13:13
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Wir nutzen in Hessen den PiT (Personen zentriertes integriertes Teilhabeplaninstru ment) als Bedarfsermittlungsinstrument. Das Ausfüllen ist aufwendig und erfor dert Zusammenarbeit zwischen Leistungs berechtigtem, Angehörigen und Einrich tung. Nun fragen sich meine Mitarbeiter: Wer trägt eigentlich die Verantwortung, wenn etwas falsch eingetragen wird und deshalb Leistungen fehlen? Haften wir als Einrichtung?

Schlagworte

Haftung Eingliederungshilfe PiT Teilhabe Verantwortung Pflegebedarf Arbeitsmarkt Inklusion soziale Teilhabe Widerspruch Behinderung Dokumentation Disability Services Social Inclusion Social Welfare Legal Liability