CareLit Fachartikel

Memento mori - zur Bestimmbarkeit und Durchsetzbarkeit der Patientenverfügung

Sadik, J. · Pflegerecht · 2026 · Heft 1 · S. 24 bis 25

Dokument
571938
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegerecht
Autor:innen
Sadik, J.
Ausgabe
Heft 1 / 2026
Jahrgang 15
Seiten
24 bis 25
Erschienen: 2026-02-24 02:12:40
ISSN
2235-2953
DOI

Zusammenfassung

Jede urteilsfähige Person kann gemäss Art. 370 Abs. 1 ZGB in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteils unfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Von die sem Recht wird jedoch nur selten Gebrauch gemacht: Nach einer Umfrage 2017 haben lediglich 16% der Schweizer Bevölkerung eine Patientenverfügung hinterlegt und nur 8% haben jemals mit einer Ge sundheitsfachperson über die eigenen Wünsche zur Behandlung und Betreuung in der letzten Phase des Lebens gesprochen. 1

Schlagworte

Patientenverfügung Selbstbestimmung Urteilsfähigkeit Gesundheitsfachperson palliative Care rechtliche Rahmenbedingungen Durchsetzbarkeit medizinische Maßnahmen Lebensqualität Angehörige Entscheidungsfindung Sterben Advance Directives Patient Rights Decision Making Health Care Personnel