Mitteilungen
Deutscher Ärzteverlag GmbH, R.D.Ä. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 5 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 826. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen zweiteiligen Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2026 und zum 1. April 2026 gefasst. In Teil A des Beschlusses erfolgt eine Klarstellung zur Höchstwertregelung in der Gebührenordnungsposition (GOP) 01966 (Zuschlagsposition für die Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Daten gemäß Implantateregistergesetz) und eine Neubewertung der Leistung nach der GOP 31319 (Hochfrequenzablation Endometrium). In Teil B des Beschlusses erfolgt ein…