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Mutterschutz: Anrechnung auf Weiterbildung / Frauen in der Medizin

Hillienhof, A.; Schwencke, N.F. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 4 · S. 209

Dokument
572229
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hillienhof, A.; Schwencke, N.F.
Ausgabe
Heft 4 / 2026
Jahrgang 58
Seiten
209
Erschienen: 2026-03-06 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Mutterschutz: Anrechnung auf WeiterbildungÄrztinnen, die ihre Weiterbildung wegen des Mutterschutzes unterbrechen, können sich sechs Wochen pro Kalenderjahr auf ihre Weiterbildungszeit anrechnen lassen – auch wenn sie danach ihre Weiterbildung nicht mehr an der ursprünglichen Weiterbildungsstätte aufnehmen. Das hat die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) entschieden. Die Entscheidung entwickelt eine Regelung der Kammer aus dem Jahr 2022 weiter. Die Weiterbildungsordnung sieht seither vor, dass Zeiten des Mutterschutzes grundsätzlich auf die Weiterbildungszeit anrechenbar sind.

Schlagworte

Ärztinnen Demenz Gesundheitsförderung Dermatologie Krebs Dermatologen Amyloid Arbeit Ärzte Blog Onkologie Deutsches Ärzteblatt