Mutterschutz: Anrechnung auf Weiterbildung / Frauen in der Medizin
Hillienhof, A.; Schwencke, N.F. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 4 · S. 209
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mutterschutz: Anrechnung auf WeiterbildungÄrztinnen, die ihre Weiterbildung wegen des Mutterschutzes unterbrechen, können sich sechs Wochen pro Kalenderjahr auf ihre Weiterbildungszeit anrechnen lassen – auch wenn sie danach ihre Weiterbildung nicht mehr an der ursprünglichen Weiterbildungsstätte aufnehmen. Das hat die Weiterbildungskommission der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) entschieden. Die Entscheidung entwickelt eine Regelung der Kammer aus dem Jahr 2022 weiter. Die Weiterbildungsordnung sieht seither vor, dass Zeiten des Mutterschutzes grundsätzlich auf die Weiterbildungszeit anrechenbar sind.