Arzneimittelkosten: Rabattverträge für Biosimilars
Lau, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassen können voraussichtlich ab April Rabattverträge für Biopharmazeutika abschließen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) passieren lassen. Im vergangenen Jahr hatte der G-BA beschlossen, unter welchen Voraussetzungen ärztlich verordnete Biologika durch in der Regel preisgünstigere Biosimilars in Apotheken ausgetauscht werden können. Ersetzen Apotheken ein ärztlich verordnetes Biologikum durch ein Biosimilar, sollen sie prüfen, dass dieses für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet sowie mindestens für dieselben Applikation…