Projekt „Vertragswidriges Verhalten in der ambulanten Pflege“ am Gesundheitsamt Bremen
Spieß, B. · Das Gesundheitswesen · 2023 · Heft S 01 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund Im Jahr 2004 wurden den gesetzlichen Pflegeversicherungen mit § 47a SGB XI Prüfrechte in Bezug auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen eröffnet, die Sozialhilfeträger blieben damals jedoch außen vor. Da sie mit der ambulanten Hilfe zur Pflege nach Kap. 7 SGB XII dem Bedarfsdeckungsprinzip unterliegen, wurde hier Potential für Abrechnungsbetrug entdeckt. Im Jahr 2020 sind den Sozialhilfeträgern mit §§ 76a und 78 SGB XII eigene gesetzliche Regelungen geschaffen worden, um die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen von ambulanten Pflegediensten zu prüfen. Intervention Die Stadtgemeinde Bremen hat…