Die Auswertung der §6 – Hospitalisierungsmeldungen im Kölner Stadtgebiet nach Einführung von DEMIS
Wesnigk, J.; Fidler, A.; Hahn, A.; Meis, S.; Hurraß, J.; Küfer-Weiß, A.; Grüne, B.; Scharkus, S.; Kossow, A. · Das Gesundheitswesen · 2023 · Heft S 01 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung Seit dem 17. 09. 2022 besteht die Möglichkeit und gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der namentlichen Meldepflicht der Hospitalisierungen in Bezug auf Covid-19 gemäß §6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) [1] [2] die entsprechende §6 Meldung über DEMIS (Deutsches Elektronisches Meldeund Informationssystem für den Infektionsschutz) zu übermitteln. Diese Übermittlung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) über DEMIS soll eine unmittelbare Erfassung der hospitalisierten Fälle sicherstellen. Wie die Einführung der §6 DEMIS-Meldungen in Köln von den Kliniken und dem Gesundheitsa…