Vorstellung des Konzeptes einer Wohnstätte für geschützte Unterbringung nach §1831 BGB
Iatropoulos, D. · Das Gesundheitswesen · 2025 · Heft S 01 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Wohnstätte für geschlossene und geschützte Unterbringungen nach § 1831 BGB wird eine strukturelle Kapazität von rund 14 Betten pro Wohngruppe geschaffen, wobei die Klientel und deren Diagnosen gezielt aufeinander abgestimmt werden. Die betroffenen Bewohner weisen häufig komplexe Mehrfachdiagnosen im Bereich der Psychiatrie auf, welche oft mit chronifizierten Suchterkrankungen kombiniert sind. In diesem Beitrag werden die positiven und negativen Aspekte des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die betroffene Klientel untersucht, insbesondere hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Es wird ein Umdenken…