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Chefarzt muss selbst handeln Landgericht Offenburg, Urteil vom 27. September 2000, AZ.:1 S 57/00

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 3 · S. 66 bis 67

Dokument
57391
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2001
Jahrgang 5
Seiten
66 bis 67
Erschienen: 2001-03-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Vereinbarung von ärztlichen Leistungen zwischen Privatpatient und Chefarzt, die dieser selbst ausführen soll. Wenn er sich aber durch einen Kollegen vertreten lässt, darf er diese nicht als seine eigenen abrechnen.

Schlagworte

LEISTUNG VEREINBARUNG VERSORGUNGSBEREICH URTEIL PATIENT Krankenhaus und Recht Frankfurt