CareLit Fachartikel
Chefarzt muss selbst handeln Landgericht Offenburg, Urteil vom 27. September 2000, AZ.:1 S 57/00
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 3 · S. 66 bis 67
Dokument
57391
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Vereinbarung von ärztlichen Leistungen zwischen Privatpatient und Chefarzt, die dieser selbst ausführen soll. Wenn er sich aber durch einen Kollegen vertreten lässt, darf er diese nicht als seine eigenen abrechnen.
Schlagworte
LEISTUNG
VEREINBARUNG
VERSORGUNGSBEREICH
URTEIL
PATIENT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt