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Arzt muss alternative Behandlungsmöglichkeiten nennen BGH, Urteil vom 22. Februar 2000 - VI ZR 100/99
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 3 · S. 67 bis 70
Dokument
57392
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Artikel geht es um Schadensersatz wegen ärztlicher Fehler. Ein Arzt hatte es unterlassen, seine Patientin, auf eine alternative konservative Behandlung in Form von Medikamenten, Bestrahlung und Massagen hinzuweisen, die eine Bandscheibenoperation vermieden hätte.
Schlagworte
OPERATIONSINDIKATION
ÄRZTLICHE VERSORGUNG
ALTERNATIVE
URTEIL
Krankenhaus und Recht
Frankfurt