CareLit Fachartikel

Universitäre Drittmittelforschung als Bestechlichkeit LG Bonn, Beschluss von 8. Februar 2001 - 27 B 13/00 (StA Bonn, Az. 100 Js 368/96)

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 3 · S. 70 bis 78

Dokument
57393
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2001
Jahrgang 5
Seiten
70 bis 78
Erschienen: 2001-03-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um den Vorwurf der Bestechlichkeit. Geld von Pharmafirmen wurde unmittelbar auf ein Drittmittelkonto bei der Univesitätsverwaltung der vom Angeschuldigten geführten Klinik überwiesen. Es besteht der Verdacht der Vorteilsnahme gemäß § 331 StGB.

Schlagworte

GERICHT RECHT RECHTSMISSBRAUCH Krankenhaus und Recht Frankfurt