CareLit Fachartikel
Universitäre Drittmittelforschung als Bestechlichkeit LG Bonn, Beschluss von 8. Februar 2001 - 27 B 13/00 (StA Bonn, Az. 100 Js 368/96)
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 3 · S. 70 bis 78
Dokument
57393
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um den Vorwurf der Bestechlichkeit. Geld von Pharmafirmen wurde unmittelbar auf ein Drittmittelkonto bei der Univesitätsverwaltung der vom Angeschuldigten geführten Klinik überwiesen. Es besteht der Verdacht der Vorteilsnahme gemäß § 331 StGB.
Schlagworte
GERICHT
RECHT
RECHTSMISSBRAUCH
Krankenhaus und Recht
Frankfurt