CareLit Fachartikel
Bestechlichkeit bei Einladungen in Restaurants anlässlich der Bestellung von Herzschrittmachern BGH, Urteil von 19. Oktober 1999 - 1 StR 264/99
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 3 · S. 78 bis 79
Dokument
57394
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Wenn ein Oberarzt für seine Bestellung von Herzschrittmachern einen Bonus in Form von Zahlung, Einladung zum Restaurantbesuch oder einer mehrtägigen Auslandsreise annimmt, macht er sich der Bestechlichkeit schuldig.
Schlagworte
AUFTRAGSABWICKLUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSWESEN
Krankenhaus und Recht
Frankfurt