Außerklinische Intensivpflege: Folgeverordnung per Videosprechstunde
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 3 · S. 171 bis 173
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Künftig können Folgeverordnungen für Leistungen der außerklinischen Intensivpflege unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Die ärztliche Erstverordnung ist auf diesem Weg nicht möglich. Diagnose, Funktionseinschränkungen und Hilfsbedarf durch Pflegefachkräfte müssen zunächst durch eine persönliche Untersuchung festgestellt werden. Für Folgeverordnungen per Videosprechstunde gilt die Voraussetzung, dass eine Verordnung per Videosprechstunde überhaupt möglich sein muss. Innerhalb der letzten zwölf Monate muss zudem…