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Lachgasverbot gilt ab April
dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 3 · S. 171 bis 173
Dokument
573949
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das bundesweite Verbot von Lachgas, das zusehends auch als Partydroge bei Kindern und Jugendlichen kursiert, greift ab dem 12. April. Das geht aus der Verkündung im Bundesgesetzblatt hervor. Untersagt werden dann Erwerb und Besitz für Minderjährige. Generell verboten werden der Onlinehandel und der Kauf an Automaten. Beschränkt wird zudem die Verfügbarkeit chemischer K.-o.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden. dpa
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