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Lachgasverbot gilt ab April

dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 3 · S. 171 bis 173

Dokument
573949
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
dpa
Ausgabe
Heft 3 / 2026
Jahrgang 58
Seiten
171 bis 173
Erschienen: 2026-03-06 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Das bundesweite Verbot von Lachgas, das zusehends auch als Partydroge bei Kindern und Jugendlichen kursiert, greift ab dem 12. April. Das geht aus der Verkündung im Bundesgesetzblatt hervor. Untersagt werden dann Erwerb und Besitz für Minderjährige. Generell verboten werden der Onlinehandel und der Kauf an Automaten. Beschränkt wird zudem die Verfügbarkeit chemischer K.-o.-Tropfen, die als „Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden. dpa

Schlagworte

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