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Medizinerstreit: Beweislast liegt beim Unfallopfer OLG Köln, Urteil vom 30. Mai 2000 - 22 U 246/99
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 3 · S. 82 bis 84
Dokument
57396
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Ist eine Vorschusszahlung auf eine Forderung, deren Höhe noch nicht feststeht, erbracht, so muss der Zahlende beweisen, dass ihm die Forderung auch zugestanden hat.
Schlagworte
LEISTUNG
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt