CareLit Fachartikel
Nichtbeanstandung von Beschlüssen des ergänzten Bewertungsausschusses sowie des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V
Deutscher Ärzteverlag GmbH, R.D.Ä. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
573981
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschlüsse der 123., 124. und 126. Sitzung des ergänzten Bewertungsausschusses (schriftliche Beschlussfassungen) und der 10. Sitzung des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses (Präsenzsitzungen) wurden im Deutschen Ärzteblatt mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Die vorgenannten Beschlüsse wurden vom BMG nicht beanstandet.
Schlagworte
Bewertungsausschusses
Beschluss
Ergänzten
Sitzung
Gemäß
Beschlüsse
Wurden
Absatz
Erweiterten
Schriftliche
Ärzteblatt
Bundesministerium
Deutsches Ärzteblatt