Erbschaftssteuer: Arztpraxen in seltenen Fällen betroffen
Schwencke, N.F. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 2 · S. 123
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die SPD will die Erbschaftssteuer reformieren. Unter anderem soll es bei der Vererbung von Unternehmen einen Freibetrag geben. Steuern wären dann ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro fällig. Davon könnten in sehr seltenen Fällen auch Arztpraxen in Deutschland betroffen sein. Nach Einschätzung von Dr. Andreas Meschke, Fachanwalt für Medizinrecht, findet die Vererbung von Arztpraxen, bei der Erben diese auch fortführen, fast nie statt. Wenn, dann würden Praxen eher an die Nachkommen verschenkt oder verkauft werden, was ebenfalls selten passiere, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt. Ein Großteil…