CareLit Fachartikel

Erbschaftssteuer: Arztpraxen in seltenen Fällen betroffen

Schwencke, N.F. · Deutsches Ärzteblatt · 2026 · Heft 2 · S. 123

Dokument
574035
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Schwencke, N.F.
Ausgabe
Heft 2 / 2026
Jahrgang 58
Seiten
123
Erschienen: 2026-03-06 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die SPD will die Erbschaftssteuer reformieren. Unter anderem soll es bei der Vererbung von Unternehmen einen Freibetrag geben. Steuern wären dann ab einem Unternehmenswert von mehr als fünf Millionen Euro fällig. Davon könnten in sehr seltenen Fällen auch Arztpraxen in Deutschland betroffen sein. Nach Einschätzung von Dr. Andreas Meschke, Fachanwalt für Medizinrecht, findet die Vererbung von Arztpraxen, bei der Erben diese auch fortführen, fast nie statt. Wenn, dann würden Praxen eher an die Nachkommen verschenkt oder verkauft werden, was ebenfalls selten passiere, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt. Ein Großteil…

Schlagworte

Arztpraxen Deutschland Augenheilkunde Ärzte Deutsches Ärzteblatt