CareLit Fachartikel

Ein Ding der Unmöglichkeit? Der Heimträger als Erbe eines Heimbewohners

Füßer, K. · Altenheim, Hannover · 2001 · Heft 4 · S. 26 bis 29

Dokument
57450
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Füßer, K.
Ausgabe
Heft 4 / 2001
Jahrgang 40
Seiten
26 bis 29
Erschienen: 2001-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Testierfreiheit von Heimbewohnern. Heimbewohner müssen vor finanzieller Ausnutzung und Willkür geschützt werden. Heimträger dürfen über das Pflegeleistungsentgelt hinaus keine Zuwendungen seiner Bewohner annehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die aber von der Heimaufsichtsbehörde genehmigt werden muss.

Schlagworte

HEIMBEWOHNER HEIMTRÄGER ERBRECHT TESTAMENT HEIMGESETZ RECHTSPRECHUNG TESTAMENTE DRUCK BERLIN SCHAFE VERHALTEN PRAXIS EHELEUTE FREIHEIT EIGNUNG TOD