CareLit Fachartikel
Ein Ding der Unmöglichkeit? Der Heimträger als Erbe eines Heimbewohners
Füßer, K. · Altenheim, Hannover · 2001 · Heft 4 · S. 26 bis 29
Dokument
57450
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Testierfreiheit von Heimbewohnern. Heimbewohner müssen vor finanzieller Ausnutzung und Willkür geschützt werden. Heimträger dürfen über das Pflegeleistungsentgelt hinaus keine Zuwendungen seiner Bewohner annehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen, die aber von der Heimaufsichtsbehörde genehmigt werden muss.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
HEIMTRÄGER
ERBRECHT
TESTAMENT
HEIMGESETZ
Diesem
Beitrag
Testierfreiheit
Heimbewohnern
Müssen
Finanzieller
Ausnutzung
Willkür
Geschützt
Dürfen
Altenheim