Ermächtigung zur Praxisanleitung
N.N. · Hebamme · 2022 · Heft 6 · S. 4 bis 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hebammenstudium Nach der neuen Studienund Prüfungsverordnung (HebStPrV) müssen Hebammenstudentinnen einen Teil ihrer praktischen Ausbildung bei einer freiberuflichen Hebamme absolvieren. Diese schließt dazu einen Vertrag mit der jeweiligen Hochschule, um die Praxisanleitung vergütet zu bekommen. Für die Zulassung zur Praxisanleitung ist entweder eine Weiterbildung oder eine so genannte Ermächtigung notwendig. Hebammen, können sich nur noch bis zum Ende dieses Jahres zur Praxisanleitung ermächtigen. Für sie gilt, dass sie keine Weiterbildung machen müssen, sondern durch ihre Erfahrung zur Praxisanleitung berechti…