CareLit Fachartikel
BSE-Sicherheitsanforderungen für Tierarzneimittel und kosmetische Mittel
Gunkel, M.; Schleusener, A.; Schumann, R. · Hebammen Wissen · 2001 · Heft 4 · S. 322 bis 325
Dokument
57466
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Überprüfung von Tierarzneimitteln mit Bestandteilen von Rindern. Überprüft werden auch Homöopathika, Gelatine, Laktose, Hilfsstoffe und Produktionshilfen und Catgut aus Rinderdarm. Auch für die Sicherheit kosmetischer Mittel gibt es gesetzliche Regelungen in der EU.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELSICHERHEIT
SEUCHENBEKÄMPFUNG
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
SICHERHEIT
Hebammen Wissen