CareLit Fachartikel

BSE-Sicherheitsanforderungen für Tierarzneimittel und kosmetische Mittel

Gunkel, M.; Schleusener, A.; Schumann, R. · Hebammen Wissen · 2001 · Heft 4 · S. 322 bis 325

Dokument
57466
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammen Wissen
Autor:innen
Gunkel, M.; Schleusener, A.; Schumann, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2001
Jahrgang 44
Seiten
322 bis 325
Erschienen: 2001-04-01 00:00:00
ISSN
1437-1588
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Überprüfung von Tierarzneimitteln mit Bestandteilen von Rindern. Überprüft werden auch Homöopathika, Gelatine, Laktose, Hilfsstoffe und Produktionshilfen und Catgut aus Rinderdarm. Auch für die Sicherheit kosmetischer Mittel gibt es gesetzliche Regelungen in der EU.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELSICHERHEIT SEUCHENBEKÄMPFUNG EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT SICHERHEIT Hebammen Wissen