Einzelbeitrag: Das neue Mutterschutzgesetz – Bedeutung für chirurgisch tätige Ärztinnen
Schmauder, S. · Das Gesundheitswesen · 2018 · Heft 8/09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem 1. 1. 2018 trat ein verändertes Mutterschutzgesetz in Kraft. Die vorhergehenden Regelungen stammten weitestgehend aus dem Jahr 1952. Für chirurgisch tätige Ärztinnen galt in diesem Zusammenhang im Allgemeinen ein Beschäftigungsverbot für die operative Tätigkeit. Durch die neuen Regelungen, die eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vorsehen, könnte sich dies ändern. Wie diese Änderungen von den betroffenen Ärztinnen, aber auch von den Verantwortlichen aus Arbeitsschutz, der Politik und der Arbeitgeberseite beurteilt werden, wird im Rahmen einer deutschlandweiten, qualitativen und qua…