CareLit Fachartikel

Auch der fleißigste Arzt hat keinen 26-stündigen Arbeitstag

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 4 · S. 56 bis 58

Dokument
57503
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2001
Jahrgang 13
Seiten
56 bis 58
Erschienen: 2001-04-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil vom 26. September 2000 - S 26 KA 73/99 des SG Dortmund. Eine Hausärztin hatte von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eine Honorarsumme gefordert, aus der sich ein Arbeitstag von 26 Stunden errechnen ließ. Als Grund gab sie an, sie arbeite besonders schnell. Ihre Klage wurde abgewiesen.

Schlagworte

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG ARBEITSZEIT URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt