CareLit Fachartikel
Auch der fleißigste Arzt hat keinen 26-stündigen Arbeitstag
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 4 · S. 56 bis 58
Dokument
57503
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil vom 26. September 2000 - S 26 KA 73/99 des SG Dortmund. Eine Hausärztin hatte von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe eine Honorarsumme gefordert, aus der sich ein Arbeitstag von 26 Stunden errechnen ließ. Als Grund gab sie an, sie arbeite besonders schnell. Ihre Klage wurde abgewiesen.
Schlagworte
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
ARBEITSZEIT
URTEIL
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt