CareLit Fachartikel
Arztpraxis in Hotelsanatorium darf sich nicht Sanatoriomszwecken unterordnen
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 4 · S. 58 bis 63
Dokument
57504
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil vom 6. November 2000 - 1Z RR 612/98 des Bayrischen Oberlandesgericht. Ärztliche Tätigkeit muss eigenverantwortlich unbeeinflusst durch berufsfremde Dritte und unter Zurückstellung des Gewinnstreben ausgeübt werden. Der Fall bezieht sich auf eine Arztpraxis in den Räumen eines Hotel- Sanatoriums. Er sollte sich laut Vertrag in das Betriebskonzept einordnen.
Schlagworte
ARZTPRAXIS
ARZTRECHT
URTEIL
ETHIK
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt