CareLit Fachartikel

Arztpraxis in Hotelsanatorium darf sich nicht Sanatoriomszwecken unterordnen

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 4 · S. 58 bis 63

Dokument
57504
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2001
Jahrgang 13
Seiten
58 bis 63
Erschienen: 2001-04-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil vom 6. November 2000 - 1Z RR 612/98 des Bayrischen Oberlandesgericht. Ärztliche Tätigkeit muss eigenverantwortlich unbeeinflusst durch berufsfremde Dritte und unter Zurückstellung des Gewinnstreben ausgeübt werden. Der Fall bezieht sich auf eine Arztpraxis in den Räumen eines Hotel- Sanatoriums. Er sollte sich laut Vertrag in das Betriebskonzept einordnen.

Schlagworte

ARZTPRAXIS ARZTRECHT URTEIL ETHIK Der Arzt und sein Recht Frankfurt