Kurs aufs Riff
Wildner, M. · Das Gesundheitswesen · 2025 · Heft 4 · S. 243 bis 245
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat uns eine Mahnung hinterlassen: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“ [1]. Böckenförde meint mit diesen vorstaatlichen Voraussetzungen einen gesellschaftlichen (Minimal)Konsens, der vom Staat nicht erzwungen werden kann – man beachte dafür die Unterscheidung von „Staat“ und „Gesellschaft“ [2]. Böckenförde bezeichnet diese Voraussetzungen auch als explizit Kulturen und Religionen übergreifendes demokratisches Ethos, als die „gemeinsame Vorstellung davon […], wie man zusammenleben will“…