Gelbfieber-Impfstelle: Fachliche Anforderungen in Deutschland im Überblick
Schmolz, G. · Das Gesundheitswesen · 2018 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zulassung von Gelbfieber-Impfstellen in der Bundesrepublik richtet sich nach den Vorschriften der 16 Bundesländer. Ausgangsnorm sind die Internationalen Gesundheitsvorschriften, die in den letzten Jahren in nationales Recht umgesetzt wurden. Zuständige Behörden sind entweder die Obersten Landesgesundheitsbehörden oder beauftragte nachgeordnete behörden, z. B. Landesgesundheitsämter. Voraussetzung für die Zulassung in den meisten Bundesländern ist der Nachweis der Teilnahme am 32-h-Kurs „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“. Weitere Voraussetzungen sind der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an Fortbildung…