Kinderschutz im öffentlichen Gesundheitsdienst
Eulgem, A. · Das Gesundheitswesen · 2018 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Kinderschutz gehört grundsätzlich in den Verantwortungsbereich aller Institutionen und Fachpersonen, die beruflich mit Kindern zu tun haben. Er soll integrierter Bestandteil des Leistungsauftrages aller dort tätigen Disziplinen sein. Nach allen epidemiologischen Arbeiten ist Kindesmisshandlung zwar häufig, wird jedoch zu selten diagnostiziert. .. “ (aus: http: //dakj. de/wp-content/uploads/2012/10/empfehlungen-kinderschutz-kliniken-1. 6-2016. pdf). Das Erkennen einer möglichen Kindeswohlgefährdung und der nachfolgende Schutz der betroffenen Kinder (z. B. durch Beratung und Hinwirkung auf Inanspruchnahme von Hil…