Hygiene in der gynäkologischen Arztpraxis – Ergebnisse der Begehungen in Frankfurt am Main, 2018
Hausemann, A.; Steul, K.; Heudorf, U. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) §23 können Gesundheitsämter auch gynäkologische Arztpraxen überwachen. In Frauenarztpraxen bestehen hygienische Besonderheiten, insbesondere aufgrund des Schleimhautkontaktes bei gynäkologischen Untersuchungen. Im Rahmen der Überwachungen werden sowohl die Händehygiene als auch die Aufbereitung von Flächen und Medizinprodukten erfasst. Vor dem Hintergrund der Patientensicherheit und der Einhaltung von Hygienemaßnahmen ist die Überwachung durch das Gesundheitsamt von großer Relevanz. Methoden: Seit Juli 2018 erfolgen infektionshygienische Begehungen von gynäkologis…