Cannabis auf Rezept – Verordnung von Cannabinoiden in der beihilferechtlichen Begutachtung
Burrichter, A. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit März 2017 ist Cannabis in Form getrockneter Blüten oder Extrakten betäubungsmittelrechtlich verordnungsfähig. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im SGB V geregelt und an ein spezifisches Genehmigungsverfahren gekoppelt. Die beamtenrechtliche Beihilfe hat sich den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen angeschlossen. Kosten für Cannabis können demnach beihilfefähig sein, wenn die Behandlung unter Beachtung erforderlicher Voraussetzungen als notwendig anzusehen ist. Die Beihilfestelle kann hierzu ein amtsärztliches Gutachten einholen. Wann ist eine Verordnun…