Kopfläuse – brauchen wir die Benachrichtigungspflicht nach §34 IfSG wirklich?
Fritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Kopflausbefall ist laut §34 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen (GEs) an das Gesundheitsamt zu melden und es besteht ein Betretungsverbot von Betroffenen für GEs bis zur Behandlung. Die Meldedaten werden nicht an die Landesbehörden übermittelt, sondern verbleiben bei den Gesundheitsämtern. Daher liegen wenig systematische Erkenntnisse über die Epidemiologie der Kopfläuse vor. Mitarbeiter der Gesundheitsämter müssen für die Verarbeitung der Meldung, die Ermittlung und Beratung viel Zeit aufwenden. Ziel dieser Untersuchung war es einen besseren Einblick in die Epidemiologie der Kopfläuse zu bekommen u…