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Kopfläuse – brauchen wir die Benachrichtigungspflicht nach §34 IfSG wirklich?

Fritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1

Dokument
575266
CareLit-ID
Jahr
2019
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Gesundheitswesen
Autor:innen
Fritz, J.; Eichner, L.; Hofer, M.; Rück, P.; Eichner, M.; Brockmann, S.
Ausgabe
Heft 3 / 2019
Jahrgang 81
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2019-04-05 13:00:00
ISSN
0941-3790

Zusammenfassung

Hintergrund: Kopflausbefall ist laut §34 IfSG von Gemeinschaftseinrichtungen (GEs) an das Gesundheitsamt zu melden und es besteht ein Betretungsverbot von Betroffenen für GEs bis zur Behandlung. Die Meldedaten werden nicht an die Landesbehörden übermittelt, sondern verbleiben bei den Gesundheitsämtern. Daher liegen wenig systematische Erkenntnisse über die Epidemiologie der Kopfläuse vor. Mitarbeiter der Gesundheitsämter müssen für die Verarbeitung der Meldung, die Ermittlung und Beratung viel Zeit aufwenden. Ziel dieser Untersuchung war es einen besseren Einblick in die Epidemiologie der Kopfläuse zu bekommen u…

Schlagworte

Beratung Aufmerksamkeit Altersgruppen Betrug Gesetz Das Gesundheitswesen