CareLit Fachartikel
Tätlichkeiten sind Grund für eine fristlose Kündigung
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2001 · Heft 4 · S. 328 bis 330
Dokument
57527
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tätlichkeiten gegenüber Patienten können Grund für eine fristlose Kündigung sein. Dies gilt auch für langjährig beschäftigte Pflegekräfte. Die fristlose Kündigung ist auch wirksam, wenn der Arbeitgeber zuvor keine Abmahnung erklärt hat.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
URTEIL
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
GEWALT
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
BERÜHRUNG
HAND
VERHALTEN
ES
WANGE
GESUNDHEIT
VERTRAUEN
MENSCHEN