CareLit Fachartikel
Tätlichkeiten sind Grund für eine fristlose Kündigung
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2001 · Heft 4 · S. 328 bis 330
Dokument
57527
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tätlichkeiten gegenüber Patienten können Grund für eine fristlose Kündigung sein. Dies gilt auch für langjährig beschäftigte Pflegekräfte. Die fristlose Kündigung ist auch wirksam, wenn der Arbeitgeber zuvor keine Abmahnung erklärt hat.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
URTEIL
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
GEWALT
Fristlose
Tätlichkeiten
Grund
Gegenüber
Langjährig
Beschäftigte
Pflegekräfte
Wirksam
Zuvor
Keine
Die Schwester Der Pfleger