Antibiotikaverbrauchssurveillance nach §23 IfSG, 2011 – eine lohnenswerte Herausforderung für Krankenhäuser und Gesundheitsämter – Daten aus Frankfurt am Main, 2012 bis 2017
Heudorf, U.; Hausemann, A.; Steul, K. · Das Gesundheitswesen · 2019 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Seit 2011 sind Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ihren Antibiotikaverbrauch aufzuzeichnen und zu bewerten. Es ist Aufgabe der Gesundheitsämter, dies zu überwachen. Nachfolgend soll der Antibiotikaverbrauch in den Frankfurter Kliniken von 2012 bis 2017 im Trend vorgestellt und im Hinblick auf die 2014 formulierten Ziele diskutiert werden. Material und Methoden: Alle Krankenhäuser übermitteln jährlich die DDD (defined daily doses) aller eingesetzten Antibiotika-Wirkstoffe sowie die Patiententage seit 2012, seit 2013 auch getrennt nach Intensivund Normalstationen. Im Gesundheitsamt…