CareLit Fachartikel
Neuregelung der Sterbehilfe in den Krankenund Pflegeheimen der Stadt Zürich ab 1. Januar 2001
Hiersche, H.-D. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 4 · S. 34 bis 38
Dokument
57623
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Neuregelung der Sterbehilfe in den Krankenund Pflegeheimen in der Stadt Zürich und kritische Positionen von Experten. Nach schweizerischen Strafrecht sind Suizid und die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar. Diese Neuregelungen verärgerten die Altersheimbewohnern, da sie es als einen Eingriff in ihre Autonomie empfanden, da Organisationen für Sterbehilfe keinen Zutritt in Altersheimen bekamen.
Schlagworte
STERBEHILFE
ALTENEINRICHTUNG
SCHWEIZ
SUIZID
Krankenhaus und Recht
Frankfurt