CareLit Fachartikel

Neuregelung der Sterbehilfe in den Krankenund Pflegeheimen der Stadt Zürich ab 1. Januar 2001

Hiersche, H.-D. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2001 · Heft 4 · S. 34 bis 38

Dokument
57623
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hiersche, H.-D.
Ausgabe
Heft 4 / 2001
Jahrgang 5
Seiten
34 bis 38
Erschienen: 2001-04-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um die Neuregelung der Sterbehilfe in den Krankenund Pflegeheimen in der Stadt Zürich und kritische Positionen von Experten. Nach schweizerischen Strafrecht sind Suizid und die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar. Diese Neuregelungen verärgerten die Altersheimbewohnern, da sie es als einen Eingriff in ihre Autonomie empfanden, da Organisationen für Sterbehilfe keinen Zutritt in Altersheimen bekamen.

Schlagworte

STERBEHILFE ALTENEINRICHTUNG SCHWEIZ SUIZID Krankenhaus und Recht Frankfurt