„Das Mahnverfahren des ZÄD Hochsauerlandkreis bei dentaler Vernachlässigung – eine Erfolgsgeschichte“
Bomkamp, M. · Das Gesundheitswesen · 2022 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf der Grundlage des § 21 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der Basis für die aufsuchende Gruppenprophylaxe, sowie der gesetzlichen Grundlagen nach dem Landesgesetz NRW KiBiz § 10 Abs. 3 und dem Schulgesetz NRW § 54 (2) untersucht der Zahnärztliche Dienst (ZÄD) im Hochschauerlandkreis (HSK) jährlich die Kinder und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen und Schulen im HSK. Der HSK ist ein Flächenkreis im Südosten NRW’s mit kleinstädtisch – dörflichem Charakter. Eine enge Zusammenarbeit erfolgt mit den vier für den Hochsauerlandkreis zuständigen Jugendämtern. Im Jahr 2013 entwickelte sich die Idee, Kinder…