Die Hygienebelehrung im Licht der digitalen Transformation
Albrecht, B. · Das Gesundheitswesen · 2022 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesundheitsämter sind zur Durchführung von Hygienebelehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz verpflichtet. Seit März 2020 können diese Schulungen infolge der hohen coronabedingten Arbeitsbelastung sowie der seitdem einzuhaltenden restriktiven Hygienemaßnahmen nur noch stark eingeschränkt vorgenommen werden. Im Gesundheitsamt des Rhein – Kreises Neuss führte das über weite Strecken gebotene zwangsläufige Aus für Präsenzveranstaltungen zu einer Beschleunigung einer seit Jahren in der Pipeline befindlichen digitalen Umsetzung der Hygienebelehrungen. Neben einer medienkonformen Aufbereitung der fachlichen Inhalte…