Sozialpsychiatrischer Krisendienst mit hoheitlichen Aufgaben
Adelmeyer, A. · Das Gesundheitswesen · 2022 · Heft 4 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Psychische Krisen halten sich nicht an üblichen Dienstzeiten. Vielfach bleibt dann nur noch eine amtsärztliche Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Unterbringung gem. PsychHG im Rahmen einer amtsärztlichen Rufbereitschaft. Im Hinblick auf die Belange der psychisch erkrankten Menschen und insbesondere ihrer Angehörigen, hat der Kreis Herzogtum Lauenburg zunächst im Rahmen eines Modellprojektes ab 01. 04. 1998 einen Sozialpsychiatrischen Krisendienst eingerichtet, der nach Ablauf des 3-jährigen Modellzeitraumes regelhaft fortgeführt wurde. Es handelt sich dabei nicht um einen Bereitschaftsdienst, sondern u…