Akzeptanz des Ü45-Checks als eine neue Leistung der Deutschen Rentenversicherung
Telenga, S.; Haberstroh, S.; Bitzer, E. · Das Gesundheitswesen · 2022 · Heft 8/09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einleitung §14 Abs. 3 SGB VI verpflichtet die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Erprobung einer freiwilligen, berufsbezogenen Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab 45 Jahren (sog. Ü45-Check). Ziel des Ü45-Checks ist es, berufsbezogene Teilhabestörungen und Risiken einer Erwerbsminderung frühzeitig zu erkennen und mit Präventionsbzw. Reha-Maßnahmen der DRV entgegenzuwirken. Mehrere Rentenversicherungsträger (RV-Träger) haben zur Erprobung Modellprojekte aufgesetzt (Stand 04. 2022: n=3 abgeschlossen, n=4 in Umsetzung) und in den letzten Jahren DRV-Versicherte zu einer Untersuchung eingeladen. In der vorliegen…