CareLit Fachartikel
Verbrennung oder Druckgeschwür?
Lutterbeck, C. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2001 · Heft 4 · S. 19 bis 20
Dokument
57693
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um den Vorwurf der fehlerhaften Lagerung auf dem OP-Tisch. In der Regel liegt die Durchführungsverantwortung bei der ausführenden Pflegekraft. Die Rechtslage ist eindeutig und geht im Falle eines Lagerungsschadens regelmäßig von einem Behandlungsfehler aus.Die Beweislast liegt im Schadensfall bei dem Krankenhausträger.
Schlagworte
KRANKENHAUSTRÄGER
RISIKO
OP-PATIENT
MANAGEMENT
BEHANDLUNGSFEHLER
LAGERUNGSSCHADEN
VERSICHERUNGSRECHT
URTEIL
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen